Ernährungstherapie richtet sich an Menschen, die aufgrund einer Fehlernährung erkrankt sind, deren Erkrankung durch falsche Ernährung mit verursacht wurde oder bei denen eine Veränderung der Ernährung die Therapie unterstützen kann. Ich biete Beratung bei beispielsweise folgenden Indikationen an:
Ernährungstherapie sollte nach Möglichkeit in Abstimmung mit Ihrem behandelnden Arzt stattfinden. Sie benötigen dazu eine „Ärztliche Zuweisung“.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen diese Leistungen in der Regel im Rahmen der „ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation (§43 SGB V). Erkundigen Sie sich vor Beratungsbeginn bei Ihrer
Krankenkasse.